Rechtsprechung
   BayObLG, 27.09.1973 - GSSt 1/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1578
BayObLG, 27.09.1973 - GSSt 1/73 (https://dejure.org/1973,1578)
BayObLG, Entscheidung vom 27.09.1973 - GSSt 1/73 (https://dejure.org/1973,1578)
BayObLG, Entscheidung vom 27. September 1973 - GSSt 1/73 (https://dejure.org/1973,1578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Behandlung einer Revision auch als sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 199
  • BayObLGSt 1973, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 31.10.2002 - 2 Ss 469/02

    Reichweite eines unbenannten Rechtsmittels hinsichtlich der Kostenentscheidung

    Die Einlegung eines unbestimmten Rechtsmittels deckt nur den Anfechtungsgegenstand der Berufung und der Revision ab; der zusätzlich vorhandene Wille zur Anfechtung der Kostenentscheidung muss dagegen mit dem besonderen Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde in der hierfür geltenden Frist des § 311 Abs. 2 StPO bekundet worden sein (allgemeine Auffassung: vgl. BGHSt 26, 126; BGHSt 25, 77; BayObLG NJW 1974, 199; OLG Düsseldorf GA 1976, 183 und JurBüro 1983, 728; Ruß in KK-StPO a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 300 Rdnr. 3; Plöd in KMR-StPO, § 300 Rdnr. 2; Frisch in SK-StPO, Vor § 296 Rdnr. 237 ff. i.V.m. § 300 Rdnr. 15 ff.; Rautenberg in HK-StPO, 3. Aufl., § 300 Rdnr. 9).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2023 - 7 ORs 37/23

    Auslegung des eingelegten Rechtsmittels und Fertigstellung des Protokolls vor der

    Maßgebend sind der Gesamtinhalt der Verfahrenserklärungen und die Erklärungsumstände, wobei - aus Gründen der Rechtssicherheit - nur diejenigen maßgeblich sind, die innerhalb der für die Einlegung des Rechtsmittels geltenden Frist erkennbar geworden sind (vgl. Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 27. September 1973 - GSSt 1/73 = BayObLGSt 1973, 146; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 66. Auflage 2023, § 300 Rn 3; anders wohl OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 St OLG Ss 39/10, a.a.O., das auch die vom Angeklagten eingereichte "Revisionsbegründungsschrift" in die Auslegung einbezieht).
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Ws 775/10

    Auslegung des als Revision bezeichneten Rechtsmittels in das Rechtsmittel der

    Dies aber wäre Voraussetzung für eine Auslegungsfähigkeit der Rechtsmittelerklärung ( vgl. BayOblG NJW 74, 199; Löwe-Rosenberg/Ernst-Walter Hanack, StPO, 25. Aufl., § 300 Rn 8; KK-Paul, StPO, 6. Aufl., § 300 Rn 3; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 300 Rn 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht